Kommt das bauphysikalische Gutachten zum Ergebnis, dass die Sanierung nach dem Einbau neuer Schallschutzfenster nicht ausreicht, um die Ziele des Lärmschutzprogramms zu erreichen, besteht die Möglichkeit zur Durchführung sonderbaulicher Maßnahmen. In der Regel bestehen diese in der Verbesserung der schalltechnischen Isolierung der Außenhaut von Gebäuden. Diese Leistungen sind vom Eigentümer selbst zu beauftragen und werden je nach Größe des Sonderbauraumes und der Höhe der Lärmschutzanforderung mit einem Förderungsfaktor pro m² Sonderbauraum gefördert.
„Sonderbauliche Maßnahmen“ kommen nur bei Wohnräumen in Frage, für die eine Benützungsbewilligung gem. NÖ Bauordnung vorliegt. Vor der Durchführung der Maßnahmen - die durch den Eigentümer zu erfolgen haben - müssen diese mit der Flughafen Wien AG abgestimmt werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Berechnung der Förderung.
Die Auszahlung der Förderung durch die Flughafen Wien AG erfolgt nach Abschluss und Abnahme der Bauarbeiten. Mit der Rechnung ist auch eine Bestätigung über die Qualität der Maßnahmen vorzulegen. In diesem Fall setzten Sie sich bitte mit dem Lärmschutzbüro in Verbindung.