Wintergartenförderung
Die Flughafen Wien AG unterstützt EigentümerInnen von Einfamilienhäusern in der Tag Fluglärmzone 3, die über einen eigenen Garten verfügen bei der Errichtung eines Wintergartens.

Gegen Vorlage von Rechnungen sowie einer Bauanzeige (Errichtungsbewilligung „Wintergarten“ und einer Fertigstellungsanzeige wird eine Förderung von bis zu maximal 18.000 Euro (inkl. USt.) ausbezahlt. In der Tag Fluglärmzone 2 gibt es immerhin noch 50 Prozent, das sind also bis zu maximal 9.000 Euro (inkl. USt.).

Anspruchsberechtigt sind nur jene EigentümerInnen, deren Einfamilienhaus am 31. Dezember 2004 bereits errichtet war beziehungsweise die bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Baugenehmigung eingereicht haben. Die Förderung gilt für Wintergärten, deren Errichtung nach dem Inkrafttreten des Mediationsvertrages (22. Juni 2005) bei der Baubehörde beantragt wurde.

Bitte beachten Sie: Es besteht kein individuell durchsetzbarer Rechtsanspruch von Betroffenen auf Durchführung der Maßnahmen des technischen Lärmschutzes.