Hinweise zu Fenstertausch/-sanierung
Der Fenstertausch ist deutlich weniger aufwendig, als dies angenommen wird. Schallschutzfenster sind vom Aufbau normalen Isolierglasfenstern
ähnlich, unterscheiden sich jedoch im Detail. So werden, um eine optimale Schalldämmung zu erreichen, zum Beispiel unterschiedlich
dicke Scheiben verwendet, der Abstand zwischen den Gläsern ist größer oder es wird spezielles Schallschutzgas zwischen den
Scheiben verwendet. Doch auch der Fensterrahmen und die Fugendichtungen müssen schalldämmende Eigenschaften haben. Wichtig
ist beim Schallschutzfenster auch ein fachgerechter Einbau. Dabei gilt es aber folgendes zu beachten:
Wenn die Fenster an sich in Ordnung sind, jedoch auf Grund z.B. von Undichtheit der Lärmschutz nicht gegeben ist, werden die
Fenster neu justiert. Sind die alten Dichtungen brüchig, so können diese getauscht werden. In seltenen Fällen kann es auch
ausreichen, in die bestehenden Rahmen hinsichtlich Schallschutz verbesserte Scheiben einzubauen.
Für den Fall des Fenstertausches werden in der Regel Fenster der gleichartigen Materialart, Teilung etc. wie im Bestand, jedoch mit entsprechend erhöhtem Schallschutz eingebaut. Aufzahlungen für etwaige Änderungswünsche (z.B. Holz-Alu statt Holz) und Sonderausstattungen sind vom Eigentümer zu tragen.
Die ÖNORM-gerechte Schallschutzmontage bedingt, dass Fenstergrößen, bzw. Durchgangslichten etwas kleiner werden und bei Montage
von Rollläden sich zwischen Leibung und Führungsschiene eine Fuge ergeben kann.
Technisch bedingte Rahmenverbreiterungen wie z.B. bei Montage eines Vorsatzrollladens verringern die Glaslichten und die Fenster
werden dadurch etwas kleiner.
Allfällige Sanierungs- und Ausbesserungsarbeiten an Putzflächen im Zuge des Fenstertausches erfolgen lediglich in Form einer bestmöglichen Anpassung an den Bestand. Demnach können optische Unterschiede von sanierten zu bestehenden Putzflächen bei der Wiederherstellung auftreten. Das betrifft insbesondere Abweichungen bei Farben und Oberflächenstruktur von Innen- und Fassadenputz. Analog gilt dies für Fassadenplatten und Verkleidungen aller Art.
Neue Innen- und Außenfensterbänke sitzen ca. um 2 cm höher als der Bestand. Die von Internorm produzierten Fenster haben im Standard keine Prüfung für Widerstandsklasse 2 (Einbruchsicherheit). Sie können daher für die Förderung „Sicheres Wohnen“ des Landes Niederösterreich nicht eingereicht werden. Wenn nach technischer Prüfung eine Ausführung in Widerstandsklasse 2 möglich ist, kann diese Ausführung - gegen Aufpreis - auch bestellt werden.
Eine Hilfestellung bei der Anbotseinholung bietet die Checklist für den Anbotsvergleich.