Ablöse von Liegschaften

Die Flughafen Wien AG verpflichtet sich, Liegenschaften, welche in der Tag- oder Nacht-Fluglärmzone 4 liegen, zum Verkehrswert abzulösen, wenn dies von den Liegenschaftseigentümern eingefordert wird. Diese Verpflichtung der Flughafen Wien AG besteht jedoch nicht, wenn das Eigentum an dieser Liegenschaft nach dem 20. Juni 2004 (Datum des jeweiligen Übertragungs-Vertrages) übertragen wurde, es sei denn aufgrund von Erbfolge oder rechtsgeschäftlicher Verfügung im Todesfall.