Fluglärmzone TAG
Befindet sich ein Wohnobjekt in der Lärmschutzzone, werden die Aufenthaltsräume (Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer sowie Küchen) auf Antrag schalltechnisch überprüft und falls notwendig mit den erforderlichen Maßnahmen ausgestattet.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Verbesserung der Dichtheit der Fenster und Türen

  • Fenstertausch

  • Schalldämmlüfter

Die Lärmschutzmaßnahmen und der Finanzierungsbeitrag der Flughafen Wien AG sind davon abhängig, in welcher Fluglärmzone ein Wohnobjekt liegt. Das bedeutet, dass unter anderem die Lage des Wohnobjekts bestimmt, welche Maßnahmen konkret zur Anwendung kommen und wie hoch der Finanzierungsbeitrag durch die Flughafen Wien AG (50% oder 100%) ist.

Maßnahmen Fluglärmzonen Tag

 

Sydney
 

Fluglärm-
zone 1

Fluglärm-
zone 2

Fluglärm-
zone 3

Fluglärm-
zone 4

 

 

54 - 57 dB(A)

57 - 60 dB(A)

60 - 65 dB(A)

> 65 dB(A)

geförderte Räume

1 Aufenthalts-
raum*

alle Aufenthalts-
räume*

alle Aufenthalts-
räume*

alle Aufenthalts-
räume*

alle Aufenthalts-
räume*

Fenstertausch/-sanierung

50%

50%

100%

100%

100%

Wintergärten

nein

nein

50%

100 %

100%

Sonderbau

50%

50%

100%

100%

100%

Ablöse

nein

nein

nein

nein

 ja

 *Aufenthaltsräume (Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer sowie Küchen)